Wenn die Familie mit Haustier in einer Mietwohnung lebt, können sich durch die wohnliche Situation Besonderheiten bei der Haustierhaltung ergeben.
Die Haustierhaltung in einer Mietwohnung ist erst einmal grundsätzlich nicht verboten. Vermieter dürfen eine Haltung von Haustieren nicht pauschal verbieten, ohne dass Einzelheiten bei einem Verbot berücksichtigt werden.
So kann es vorkommen, dass die Haltung eines Hundes, der andere Mieter beißt und stundenlang in der Wohnung ununterbrochen laut bellt, untersagt wird. Das kann aber nicht dazu führen, dass Hundehaltung generell verboten wird. Denn die meisten Hunde haben nicht den Hang zum unkontrollierten Beißen und bellen unter normalen Umständen auch nicht mehrere Stunden ohne Unterbrechung. Bei der Haltung von Haustieren in der Mietwohnung kommt es auf die Größe und Anzahl der Tiere an und auf deren Verhalten.
Die Haltung von ein oder zwei Katzen in einer Zwei-Zimmer-Wohnung ist sicher nicht zu beanstanden, wenn die Katzen stubenrein sind und nicht an Tapete und Holztüren die Krallen wetzen. Ganz anders sieht es schon aus, wenn in einer kleineren Wohnung fünf oder zehn Katzen untergebracht sind, die mit der beengten Situation nicht zurechtkommen und deshalb randalieren, wenn der Besitzer außer Haus ist.
Die Haltung von Kanarienvögeln oder Wellensittichen in einer Mietwohnung ist meistens problemlos möglich. Bei größeren Vogelarten kann es schon etwas schwieriger werden. Denn gerade große Papageien, wie die Aras, benötigen viel Platz. Damit sich diese Großpapageien wohl fühlen, sollte eine geräumige Voliere von mehreren Quadratmetern Größe – oder besser noch – ein Papageienzimmer, zur Verfügung stehen. Bei der Haltung von Kakadus ist zu beachten, dass diese ein ausgeprägtes Nagebedürfnis auszeichnet. Einige Exemplare geben sich im Idealfall mit frischen Zweigen, die sie benagen können, zufrieden. In ungünstigen Fällen kann es aber auch vorkommen, dass ein frei fliegender Kakadu sich mit seinem kräftigen Schnabel an Holztüren oder der Tapete vergreift.
Damit die Haustierhaltung in der Mietwohnung auf Dauer möglichst problemlos möglich ist, sollten sich angehende Haustierbesitzer vor der Anschaffung so genau wie möglich über die Haltungsbesonderheiten informieren.