Jun 08 2013

Schuelerjobs

Category: Freizeitgestaltung,WW01admin @ 08:54


Um das Taschengeld aufzubessern und mehr finanziellen Freiraum zu haben, ergreifen manche Schüler einen Schülerjob. Daneben bieten Schülerjobs auch erste Einblicke in die Arbeitswelt.

Zu Beachten ist, daß Schülerjobs erst ab einem bestimmten Alter und dann auch nur in bestimmtem zeitlichen Umfang ausgeübt werden dürfen. Für Schüler, die noch keine dreizehn Jahre alt sind, sind Schülerjobs erst einmal nicht erlaubt. Wer als Schüler bereits dreizehn Jahre alt ist und das Taschengeld etwas aufbessern möchte, kann in geringem zeitlichen Umfang einfache Arbeiten als Schülerjob ausführen. Dabei sollten zwei Stunden täglich nicht überschritten werden, bei einfachen Arbeiten in der Landwirtschaft sind in der Regel drei Stunden Arbeit erlaubt. Die Zustimmung der Eltern ist hierfür zwingend erforderlich. Ältere Schüler, die mindestens fünftzehn Jahre alt sind, dürfen länger arbeiten und können auch Ferienjobs für bis zu vier Wochen im Jahr annehmen. Bis sie achtzehn Jahre alt sind, unterliegen aber auch ältere Schüler bei der Ausübung von Schülerjobs noch dem Jugendarbeitsschutzgesetz.  

Wichtig ist, daß durch den Job zur Aufbesserung des Taschengeldes die schulische Leistung nicht beeinträchtigt wird. Schule und Hausaufgaben dürfen durch Schülerjobs nicht zu kurz kommen. Bestimmte Arbeiten dürfen von Schülern nicht durchgeführt werden. Hierzu zählt beispielsweise Nachtarbeit, Arbeit mit gefährlichen Maschinen und einer vorhandenen Verletzungsgefahr oder Fabrikarbeit mit Akkordlohn.

Zu den beliebtesten Schülerjobs zählt zum Beispiel die Tätigkeit als Babysitter / Babysitterin oder als Zeitungsausträger / Zeitungsausträgerin. Das Ausführen von gut leinenführigen Hunden oder die Mithilfe bei leichten Arbeiten in Haus und Garten wird teilweise auch als Schülerjob angeboten. Wer es mit dem Schülerjob nicht übertreibt, hat auch noch genügend Zeit für Schule, Familie und Freizeit. Der Schüler profitiert nicht nur in finanzieller Hinsicht vom Schülerjob, sondern kann auch bei der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz oder Praktikumsplatz den Schülerjob als erste Praxiserfahrung im Berufsleben erwähnen.

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